Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kältehelden GmbH für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern
I. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, Montage-, Reparatur und Servicebedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote sowie Verträge zwischen der Kältehelden GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Ulrich, Offakamp 9d, 22529 Hamburg, Telefon: (040) 80 90 377 01, Mail: s.ulrich@kaeltehelden.com (im Folgenden kurz Kältehelden GmbH) und Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB (im Folgenden kurz Kunde).
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die nachfolgenden AGB ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten nur, soweit sie durch die Kältehelden GmbH schriftlich anerkannt worden sind.
§ 2 Widerrufsrecht für Verbraucher
In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen steht dem Kunden ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall wird der Kunde hierüber von der Kältehelden GmbH gesondert belehrt.
II. Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Preise
(1) Die Verkaufspreise verstehen sich in Euro ab Werk oder Lager inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und bei Direktversand zzgl. Versandkosten, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die für den Transport/Versand übliche Verpackung ist im Verkaufspreis enthalten.
§ 2 Lieferung
(1) Die Kältehelden GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn sie trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäfts aus von ihr nicht zu vertretenen Gründen von ihrem Zulieferer nicht beliefert wird.
(2) Die Kältehelden GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen nur dann berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.
(3) Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus
(4) Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Annahme oder der Abholung der Ware in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Kältehelden GmbH berechtigt, Ersatz des für ihn entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 3 Gefahrtragung
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an ihn versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware auf den Kunden über.
III. Montage-, Service- und Reparaturbedingungen
Nachfolgende Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Kunden ausgeführt werden.
§ 1 Kosten
(1) Die Arbeiten werden grundsätzlich nach den jeweiligen Sätzen nach Zeitberechnung pro Mannstunde zzgl. km Pauschale pro gefahrenen km zzgl. Auslösung pro Tag und Monteur und Übernachtung berechnet, soweit nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist.
(2) Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 2 Vorauszahlung
Die Kältehelden GmbH ist berechtigt bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, soweit hierfür ein sachlicher Grund vorliegt.
§ 3 Termine
(1) Leistungs- und Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind unverbindliche Angaben und beschreiben nur den voraussichtlichen Leistungs- bzw. Liefertermin. Die Leistungs- und Lieferzeiten beginnen erst dann zu laufen, wenn der Kunde die seinerseits erforderlichen Mitwirkungshandlungen ordnungsgemäß und vollständig erbracht hat.
(2) Verbindlich vereinbarte Leistungs- oder Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die die Kältehelden GmbH nicht zu vertreten hat, unmöglich geworden sind. Hierzu zählen insbesondere:
a) Fälle höherer Gewalt;
b) Streik, Aussperrung, Energie- und Rohstoffknappheit;
c) unverschuldete Transportengpässe;
d) unverschuldete Betriebsbehinderungen (z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden);
e) behördliche Eingriffe (z.B. Anordnungen i.R.d. IfSG);
f) die Änderung oder das Fehlen von erforderlichen Unterlagen (z.B. Baugenehmigungen), die zur Auftragsdurchführung erforderlich sind.
Liegt ein unverschuldeter Umstand vor, wird die Frist angemessen verlängert.
(3) Eine Frist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Arbeiten zur Abnahme durch den Kunden, im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung zu deren Vornahme, bereit sind. Eine Beendigung der Arbeiten liegt auch vor, wenn lediglich unwesentliche Teile fehlen oder unwesentliche Nacharbeiten erforderlich sind, sofern die Betriebsbereitschaft nicht beeinträchtigt ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet. Hierzu zählt insbesondere:
a) Gewährung von Zugang zu den Räumlichkeiten;
b) Erteilung erforderlicher Informationen zum Zwecke der Leistungserfüllung; c) rechtzeitige Einholung ggfs. erforderlicher behördlicher Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung);
d) angemessene (z.B. trockene, überdachte, besenreine und beleuchtete) Arbeitsbedingungen;
e) Sicherheit am Ort der Montage bzw. Reparatur;
f) Bereitstellung der erforderlichen Energie, Anschlüsse, Materialien und Betriebsstoffe;
g) sonstige Handlungen zur Erprobung von Leistungen oder Teilleistungen.
(2) Der Kunde muss gewährleisten, dass die Montage-, Reparatur- bzw. Servicearbeiten unverzüglich nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden können.
(3) Verletzt der Kunde schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, ist die Kältehelden GmbH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.
§ 5 Abnahme
(1) Zeigt die Kältehelden GmbH die Fertigstellung dem Kunden gegenüber an, so hat der Kunde die Abnahme der Leistung binnen 12 Werktagen durchzuführen. Im Übrigen bleibt die Kältehelden GmbH berechtigt eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen.
(2) Dem Kunden wird die Aufforderung zur Abnahme zusammen mit dem Hinweis gem. § 640 Abs. 2 S. 2 BGB mitgeteilt.
(3) Auf Verlangen einer Partei sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen.
(4) Soweit die Mitteilung nach Abs. 2 erfolgt ist und der Kunde mit der Abnahme gem. Absatz 1 in Verzug ist, gilt die Abnahme nach Ablauf von 12 Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.
§ 6 Gefahrtragung
(1) Nach Abnahme durch den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Werkes auf den Kunden über. Kommt der Kunde in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr ebenfalls auf ihn über.
(2) Ist der zu montierende Liefergegenstand vor der Abnahme untergegangen oder verschlechtert worden, ohne, dass die Kältehelden GmbH dies zu vertreten hätte, so ist die Kältehelden GmbH berechtigt, den Montagepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen.
(3) Dies gilt auch bei jeder anderen Art von Unmöglichkeit der Montage.
§ 7 Abschlagszahlungen
(1) Die Kältehelden GmbH ist berechtigt Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten und geschuldeten Leistungen vom Kunden zu verlangen. Dies gilt auch, soweit ein Mangel vorliegt.
(2) Die erbrachten Leistungen sind durch eine entsprechende Leistungsaufstellung nachzuweisen.
(3) § 632a BGB findet Anwendung.
§ 8 Erweitertes Unternehmerpfandrecht an beweglichen Sachen
(1) Der Kältehelden GmbH steht für ihre Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenstände des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
(2) Mit Ablauf von 2 Monaten nach erfolgter Abholaufforderung ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Die Kältehelden GmbH ist nach diesem Fristablauf berechtigt, den Gegenstand zur Deckung ihrer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
IV. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen
§ 1 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote der Kältehelden GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass die Kältehelden GmbH diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.
(2) Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags durch die Kältehelden GmbH zustande. Der Schriftform der Auftragsbestätigung wird auch durch Textform mittels Datenfernübertragung (z.B. E-Mail) oder Telefax genügt.
(3) Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann die Kältehelden GmbH innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder durch Ausführung der vertraglichen Leistung innerhalb der gleichen Frist annehmen.
(4) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behält sich die Kältehelden GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne Einverständnis der Kältehelden GmbH dürfen die Unterlagen nicht Dritten zugänglich gemacht oder missbräuchlich verwendet werden. Die Unterlagen sind auf Verlangen und bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich an die Kältehelden GmbH zurückzusenden.
§ 2 Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
(2) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 3 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann gegen Forderungen der Kältehelden GmbH nur mit unbestrittenen, von der Kältehelden GmbH anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu Forderung der Kältehelden GmbH stehen, aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
$ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleiben die von der Kältehelden GmbH gelieferten oder im Rahmen von Montage oder Reparatur eingefügten Gegenstände (Vorbehaltsware) Eigentum der Kältehelden GmbH.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er bei hochwertigen Gütern verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
(3) Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, hat die Kältehelden GmbH nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmt die Kältehelden GmbH die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Kältehelden GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbes. Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der Kältehelden GmbH hinweisen und die Kältehelden GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
(5) Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für die Kältehelden GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Werden die Liefergegenstände mit anderen der Kältehelden nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Kältehelden GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen der Kältehelden GmbH nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar vermischt, so erwirbt die Kältehelden GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen. Ist bei der Verbindung oder Vermischung die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Kältehelden GmbH anteilig das Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für die Kältehelden GmbH.
(6) Die Kältehelden GmbH ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; dabei obliegt der Kältehelden GmbH die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
(7) Soweit Gegenstände der Kältehelden GmbH im Rahmen der Montage, Reparatur oder sonstiger Leistungen wesentliche Bestandteile eines Grundstückes oder Gebäudes geworden sind, verpflichtet sich der Kunde, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, der Kältehelden GmbH die Demontage der Gegenstände die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihr das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.
(8) Im Falle der Beeinträchtigung vorgenannter Rechte der Kältehelden GmbH durch den Kunden ist letzterer zum Schadenersatz gegenüber der Kältehelden GmbH verpflichtet. Die Demontage- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 5 Gewährleistung
(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden gegenüber der Kältehelden GmbH die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze zu.
(2) Soweit die durch die Kältehelden GmbH gelieferte Sache oder das von ihr hergestellte Werk nicht die zwischen dem Kunden und der Kältehelden GmbH vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder es nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach öffentlichen Äußerungen der Kältehelden GmbH erwarten konnte, hat, so ist die Kältehelden GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die Kältehelden GmbH aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
(3) Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Herstellung eines neuen Werkes erfolgen soll. Die Kältehelden GmbH ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises bzw. Werklohns oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die Kältehelden GmbH die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises bzw. Werklohnes (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(4) Hat der Kunde ohne Einwilligung der Kältehelden GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung der Kältehelden GmbH für diese Arbeiten. Gleiches gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
(5) Schadensersatzansprüche zu den in § 6 geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Kältehelden GmbH die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den in § 6 geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt.
(6) Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
§ 6 Haftung
(1) Die Kältehelden GmbH haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer
gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Kältehelden GmbH bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften die Kältehelden GmbH allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(2) Die Kältehelden GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflichten). Die Kältehelden GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die Kältehelden GmbH im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Kältehelden GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Treten bei Montage-, Reparatur- oder Servicearbeiten Mängel an den reparierten oder anderen Teilen auf, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Anlage verhindern, so gehen die Kosten der Beseitigung zu Lasten des Kunden.
(5) Wird bei der Durchführung der Arbeiten ein von der Kältehelden GmbH geliefertes Montageteil oder ein fremdes Teil durch Verschulden seitens der Kältehelden GmbH beschädigt, so hat es die Kältehelden GmbH nach ihrer Wahl auf ihre Kosten wieder instand zu setzen oder neu zu liefern.
§ 7 Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
(1) Die Verjährungsfrist für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt zwei Jahre ab Gefahrübergang.
(2) Handelt es sich um einen Verkauf eines gebrauchten Gegenstandes oder Einbau gebrauchter Baumaterialien beträgt die Verjährungsfrist des Kunden für Mängelansprüche hinsichtlich dieser Gegenstände ein Jahr ab Gefahrübergang.
(3) Soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 478, 479 (Lieferantenregress) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, gelten diese Regelungen unbeschadet weiter.
§ 8 Informationspflicht gem. § 36 VBSG
Die Kältehelden GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 9 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag und diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Kältehelden GmbH unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kältehelden GmbH für den kaufmännischen Geschäftsverkehr
I. Allgemeines
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, Montage-, Reparatur und Servicebedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote sowie Verträge zwischen der Kältehelden GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Ulrich, Offakamp 9d, 22529 Hamburg, Telefon: (040) 80 90 377 0, Mail: info@kaeltehelden.com (im Folgenden kurz Kältehelden GmbH) und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich
II. Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Preise
(1) Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk oder Lager zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und bei Direktversand zzgl. Verpackung und Versandkosten, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die für den Transport/Versand übliche Verpackung werden zu Selbstkosten berechnet, soweit mit dem Kunden nicht etwas anderes vereinbart ist.
(3) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 2 Lieferung
(1) Die Kältehelden GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn sie trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäfts aus von ihr nicht zu vertretenen Gründen von ihrem Zulieferer nicht beliefert wird.
(2) Die Kältehelden GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen nur dann berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.
(3) Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus
(4) Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Annahme oder der Abholung der Ware in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Kältehelden GmbH berechtigt, Ersatz des für ihn entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
(5) Die Kältehelden GmbH haftet im Fall des von ihr nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(6) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 3 Gefahrtragung
(1) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werkes/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.
(2) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf ihn über.
§ 4 Gewährleistung
(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden gegenüber der Kältehelden GmbH die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze zu.
(2) Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist.
(3) Der Kunde hat während des Gewährleistungszeitraums bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge ein Anspruch auf Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache – steht der Kältehelden GmbH das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(5) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von der Kältehelden GmbH gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(6) Schadensersatzansprüche zu den in IV § 5 geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Kältehelden GmbH die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den in IV § 5 geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt.
(7) Ansprüche gegen die Kältehelden GmbH wegen Mängeln stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
(8) Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
III. Montage-, Service- und Reparaturbedingungen
Es gelten die vorstehenden Regelungen dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Kunden ausgeführt werden.
§ 1 Kosten
(1) Die Arbeiten werden grundsätzlich nach den jeweiligen Sätzen nach Zeitberechnung pro Mannstunde zzgl. km Pauschale pro gefahrenen km zzgl. Auslösung pro Tag und Monteur und Übernachtung berechnet, soweit nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist.
(2) Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 2 Vorauszahlung
Die Kältehelden GmbH ist berechtigt bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, soweit hierfür ein sachlicher Grund vorliegt.
§ 3 Termine
(1) Leistungs- und Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind unverbindliche Angaben und beschreiben nur den voraussichtlichen Leistungs- bzw. Liefertermin. Die Leistungs- und Lieferzeiten beginnen erst dann zu laufen, wenn der Kunde die seinerseits erforderlichen Mitwirkungshandlungen ordnungsgemäß und vollständig erbracht hat.
(2) Verbindlich vereinbarte Leistungs- oder Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die die Kältehelden GmbH nicht zu vertreten hat, unmöglich geworden sind. Hierzu zählen insbesondere:
a) Fälle höherer Gewalt;
b) Streik, Aussperrung, Energie- und Rohstoffknappheit;
c) unverschuldete Transportengpässe;
d) unverschuldete Betriebsbehinderungen (z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden);
e) behördliche Eingriffe (z.B. Anordnungen i.R.d. IfSG);
f) die Änderung oder das Fehlen von erforderlichen Unterlagen (z.B. Baugenehmigungen), die zur Auftragsdurchführung erforderlich sind.
Liegt ein unverschuldeter Umstand vor, wird die Frist angemessen verlängert.
(3) Eine Frist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Arbeiten zur Abnahme durch den Kunden, im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung zu deren Vornahme, bereit sind. Eine Beendigung der Arbeiten liegt auch vor, wenn lediglich unwesentliche Teile fehlen oder unwesentliche Nacharbeiten erforderlich sind, sofern die Betriebsbereitschaft nicht beeinträchtigt ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet. Hierzu zählt insbesondere:
a) Gewährung von Zugang zu den Räumlichkeiten;
b) Erteilung erforderlicher Informationen zum Zwecke der Leistungserfüllung;
c) rechtzeitige Einholung ggfs. Erforderlicher behördlicher Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung);
d) angemessene (z.B. trockene, überdachte, besenreine und beleuchtete) Arbeitsbedingungen;
e) Sicherheit am Ort der Montage bzw. Reparatur;
f) Bereitstellung der erforderlichen Energie, Anschlüsse, Materialien und Betriebsstoffe;
g) sonstige Handlungen zur Erprobung von Leistungen oder Teilleistungen.
(2) Der Kunde muss gewährleisten, dass die Montage-, Reparatur- bzw. Servicearbeiten unverzüglich nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist die Kältehelden GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an dessen Stellen und auf dessen Kosten vorzunehmen.
(4) Verletzt der Kunde schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, ist die Kältehelden GmbH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.
§ 5 Abnahme
(1) Zeigt die Kältehelden GmbH die Fertigstellung dem Kunden gegenüber an, so hat der Kunde die Abnahme der Leistung binnen 12 Werktagen durchzuführen. Im Übrigen bleibt die Kältehelden GmbH berechtigt eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen.
(2) Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(3) Auf Verlangen einer Partei sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen.
(4) Soweit der Kunde mit der Abnahme gem. Absatz 1 in Verzug ist, gilt die Abnahme nach Ablauf von 12 Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.
§ 6 Gefahrtragung
(1) Nach Abnahme durch den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Werkes auf den Kunden über. Kommt der Kunde in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr ebenfalls auf ihn über.
(2) Ist der zu montierende Liefergegenstand vor der Abnahme untergegangen oder verschlechtert worden, ohne, dass die Kältehelden GmbH dies zu vertreten hätte, so ist die Kältehelden GmbH berechtigt, den Montagepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen.
(3) Dies gilt auch bei jeder anderen Art von Unmöglichkeit der Montage
§ 7 Abschlagszahlungen
(1) Die Kältehelden GmbH ist berechtigt Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten und geschuldeten Leistungen vom Kunden zu verlangen. Dies gilt auch, soweit ein Mangel vorliegt.
(2) Die erbrachten Leistungen sind durch eine entsprechende Leistungsaufstellung nachzuweisen.
(3) § 632a BGB findet Anwendung.
§ 8 Erweitertes Unternehmerpfandrecht an beweglichen Sachen
(1) Der Kältehelden GmbH steht für ihre Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenstände des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
(2) Die Kältehelden GmbH kann dem Kunden, ein angemessenes Lagergeld in Rechnung stellen, soweit der Gegenstand nicht innerhalb von 4 Wochen nach Abholaufforderung durch den Kunden abgeholt wurde. Die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang des Gegenstandes entfällt 3 Monaten nach erfolgter Abholaufforderung.
(3) Nach Ablauf von 2 Monaten nach erfolgter Abholaufforderung ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Die Kältehelden GmbH ist nach diesem Fristablauf berechtigt, den Gegenstand zur Deckung ihrer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
§ 9 Gewährleistung
(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden gegenüber der Kältehelden GmbH die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze zu.
(2) Der Kunde muss einen Mangel der Reparatur oder Montage der Kältehelden GmbH unverzüglich mitteilen. Eine Haftung der Kältehelden GmbH besteht nicht, sofern der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, den die Kältehelden GmbH nicht zu vertreten hat.
(3) Hat der Kunde ohne Einwilligung der Kältehelden GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung der Kältehelden GmbH für diese Arbeiten. Gleiches gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
(4) Der Kunde hat während des Gewährleistungszeitraums ein Anspruch auf Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Herstellung eines neuen Werks – steht der Kältehelden GmbH das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(5) Schadensersatzansprüche zu den in IV § 5 geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Kältehelden GmbH die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den in IV § 5 geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt.
(6) Ansprüche gegen die Kältehelden GmbH wegen Mängeln stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
IV. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen
§ 1 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote der Kältehelden GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass die Kältehelden GmbH diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.
(2) Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags durch die Kältehelden GmbH zustande. Der Schriftform der Auftragsbestätigung wird auch durch Textform mittels Datenfernübertragung (z.B. E-Mail) oder Telefax genügt.
(3) Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann die Kältehelden GmbH innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder durch Ausführung der vertraglichen Leistung innerhalb der gleichen Frist annehmen.
(4) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behält sich die Kältehelden GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne Einverständnis der Kältehelden GmbH dürfen die Unterlagen nicht Dritten zugänglich gemacht oder missbräuchlich verwendet werden. Die Unterlagen sind auf Verlangen und bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an die Kältehelden GmbH zurückzusenden.
§ 2 Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
(2) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 3 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann gegen Forderungen der Kältehelden GmbH nur mit unbestrittenen, von der Kältehelden GmbH anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu Forderung der Kältehelden GmbH stehen, aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die von der Kältehelden GmbH gelieferten oder im Rahmen von Montage oder Reparatur eingefügten Gegenstände Eigentum der Kältehelden GmbH (Vorbehaltsware). Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er bei hochwertigen Gütern verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
(3) Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, hat die Kältehelden GmbH nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmt die Kältehelden GmbH die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Kältehelden GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbes. Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der Kältehelden GmbH hinweisen und die Kältehelden GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
(5) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Kältehelden GmbH ab. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die an die Kältehelden GmbH abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(6) Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für die Kältehelden GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diesen. Werden die Liefergegenstände mit anderen der Kältehelden nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Kältehelden GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen der Kältehelden GmbH nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar vermischt, so erwirbt die Kältehelden GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen. Ist bei der Verbindung oder Vermischung die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Kältehelden GmbH anteilig das Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für die Kältehelden GmbH.
(7) Die Kältehelden GmbH ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; dabei obliegt der Kältehelden GmbH die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
(8) Soweit Gegenstände der Kältehelden GmbH im Rahmen der Montage, Reparatur oder sonstiger Leistungen wesentliche Bestandteile eines Grundstückes oder Gebäudes geworden sind, verpflichtet sich der Kunde, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, der Kältehelden GmbH die Demontage der Gegenstände die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihr das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.
(9) Im Falle der Beeinträchtigung vorgenannter Rechte der Kältehelden GmbH durch den Kunden, ist letzterer zum Schadenersatz gegenüber der Kältehelden GmbH verpflichtet. Die Demontage- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 5 Haftung
(1) Die Kältehelden GmbH haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Kältehelden GmbH, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf der Übernahme einer Garantie bzw. eines Beschaffungsrisikos beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Kältehelden GmbH auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
(2) Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch, soweit andere gesetzliche Vorschriften eine zwingende Haftung vorsehen (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
(3) Treten bei Montage-, Reparatur- oder Servicearbeiten Mängel an den reparierten oder anderen Teilen auf, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Anlage verhindern, so gehen die Kosten der Beseitigung zu Lasten des Kunden.
(4) Wird bei der Durchführung der Arbeiten ein von der Kältehelden GmbH geliefertes Montageteil oder ein fremdes Teil durch Verschulden seitens der Kältehelden GmbH beschädigt, so hat es die Kältehelden GmbH nach ihrer Wahl auf ihre Kosten wieder instand zu setzen oder neu zu liefern.
§ 6 Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 478, 479 (Lieferantenregress) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
§ 7 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen durch die Kältehelden GmbH und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist der Sitz der Kältehelden GmbH.
(2) Dieser Vertrag und diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Kältehelden GmbH unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der Kältehelden GmbH zuständig ist. Kältehelden ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Vorgenanntes gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand bestimmt ist.